Unser Konzept für eine „Jugendwohngruppe gemäß § 34 SGB VIII (geringere Betreuungsdichte)“ trägt dazu bei, den Jugendlichen ein stabiles und förderndes Umfeld zu bieten und ihr Wohl sicherzustellen.
Jugendlichen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen oder sich in einer beruflichen Eingliederung befinden und Unterkunft benötigen, bietet das Haus P`berg eine vollstationäre Jugendwohngruppe mit maximal 18 Betreuungsplätzen an. Das Aufnahmealter beginnt ab 15 Jahren.
Die Zielgruppe sind Minderjährige ab 15 Jahren, die aufgrund ihres Alters sowie ihrer Fortschritte hinsichtlich Integration und Selbstständigkeit durch die abgebende Stelle und den Vormund für diesen Entwicklungsschritt als geeignet eingestuft werden.
Im Haus P`berg werden Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr bis zum Ende des 18. Lebensjahres aufgenommen, deren Hilfebedarf gekennzeichnet ist durch:
Die Jugendlichen können auch über das 18. Lebensjahr hinaus im Jugendwohngruppenangebot des Haus P`berg verbleiben, wenn dies als förderlich für ihre Stabilisierung und weitere Entwicklung angesehen wird. Um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen, ist in vielen Fällen ein längerfristiger Aufenthalt erforderlich.
Es wird vorausgesetzt, dass die Jugendlichen einen strukturierten Tagesablauf verinnerlicht haben oder bereit sind, diesen unter Anleitung zu entwickeln. Hauswirtschaftliche Aufgaben und tägliche Routinen sollten sie weitgehend selbstständig erledigen können oder dies nach einer kurzen Einarbeitungsphase leisten. Die Jugendlichen sind bereit, mit den anderen Bewohnern anfallende Arbeiten gemeinsam zu planen und durchzuführen. Zudem wird die Bereitschaft zur Integration in unsere Gesellschaft sowie die Akzeptanz kultureller und gesellschaftlicher Normen und Werte vorausgesetzt. Die psychische Stabilität der Jugendlichen muss so weit gefestigt sein, dass ein Leben innerhalb des Hauses ohne Selbst- oder Fremdgefährdung möglich ist.
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